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Vorgehensweise beim Kauf

Einleitung

Standort des Projekts

Prag 4 – die Straßen Vrbova, Ke Krči und Nad Strouhou sowie der Platz Branické náměstí, Gemarkung Braník, Gemeinde Prag, Kreis: Hauptstadt Prag. Das Projekt entsteht auf den Grundstücken Parzellennummer 1713, 1714, 1715, 1716, 1717, 1718, 1719, 1720, 1721, 1722, 1723, 1724/1, 1725, 1728, 1732/1 alles in der Gemarkung Braník.

Projekt

Das Projekt wird verwirklicht aufgrund des Raumordnungsbescheids, erteilt vom Stadtbezirksamt Prag 4, Baureferat, unter GZ. P4/075598/18/OST/FATU vom 22.1.2020, das am 26.2.2020 Rechtskraft erlangte.

Name

Der Name des Projekts lautet für die kommerziellen Zwecke des Zukünftigen Verkäufers: Wohnungen Brâník. Voraussichtliche Gliederung des Projekts: das Projekt besteht aus 137 Einheiten (Wohnungen und Studios), 6 für kommerziellen Nutzung bestimmten Gewerberäumen, 15 Einfamilien-Reihenhäusern, 164 innenliegenden Garagenplätzen in der Garagenhalle im Untergeschoss, 24 Stellplätzen im Freien und dem grünen Innenblock. Der Zukünftige Verkäufer behält sich das Recht auf eine eventuelle Zusammenlegung oder Aufteilung der Einheiten und Gewerberäume vor.

Der Interessent kauft die Immobilie aufgrund eines Kaufvertrags und wird deren Eigentümer erst mit Einverleibung seines Eigentumsrechts zur Immobilie in das Liegenschaftskataster. Ein Kaufvertrag kann jedoch erst dann geschlossen werden, nachdem dsas Projekt fertig gestellt und die amtliche Bauabnahme erfolgt ist, womit aktuell Ende des Jahres 2021 gerechnet wird. Damit sich der Interessent bereits jetzt sein Kaufrecht zur Immobilie sichert, kann ein Reservierungsvertrag geschlossen werden, aufgrund dessen nach den in ihm genannten Bedingungen der Interessent anschließend zum Abschluss eines Vorvertrages aufgefordert wird, in dem die Pflicht des Zukünftigen Verkäufers verankert wird, dem Interessenten bei Erfüllung der Bedingungen die Immobilie nach der amtlichen Bauabnahme zu verkaufen. Mit Abschluss des Vorvertrages ist jedoch die Pflicht verbunden, eine Anzahlung in Höhe von 15 % vom Kaufpreis mitsamt dem entsprechenden MwSt.-Satz zu leisten. Daher ist es angebracht, noch vor diesem Vertragsabschluss für die Finanzierung von 100 % des Kaufpreises zu sorgen. Gefällt jedoch dem Interessenten eine Einheit im Projekt und will er sichergehen, dass sie während der Beschaffung der Finanzierung von niemand Anderen gekauft wird, kann er diese Einheit reservieren lasssen. Nähere Informationen über die Vorgehensweise beim Kauf sind in folgendem Überblick zusammengefasst.

Vorgehensweise beim Kauf

Mündliche Reservierung

Reservierung einer Wohnung oder eines Hauses für die Dauer von 3 Werktagen (telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder persönlich).
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Res.-Vertrag (RV) – Persönlich

Die Reservierungsgebühr von
70 000 CZK mit MwSt. ist in 5 Tagen ab Unterzeichnung des Reservierungsvertrags fällig.
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Res.-Vertrag (VS) – Online

Die Reservierungsgebühr von
50 000 CZK mit MwSt. ist sofort mit Hilfe des Zahlungstors fällig.
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Bereitstellung der Finanzierung

Ein wichtiger Meilenstein beim Wohnungskauf ist die Bereitstellung der Finanzmittel. Eigenmittel oder mit Hilfe der Bank?
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Kaufvorvertrag (KVV)

In der Reservierungsfrist und nach der Bereitstellung der Finanzierung wird der
KVV unterzeichnet.
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Auswahl durch den Kunden

Vor Fertigstellung der entsprechenden Bauphasen wählt der Kunde aus den angebotenen Standards aus.
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Bauausführung und amtliche Bauabnahme

Nach Baufertigstellung und der anschließenden amtlichen Bauabnahme ist der restliche Teil des Kaufpreises zu bezahlen.
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Übernahme der Wohnung und Kaufvertrag (KV)

Nach Unterzeichnung des KV wird die Wohnung übergeben und Sie können einziehen.
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Eintragung im Liegenschaftskataster

Das Eigentumsrecht wird im Liegenschaftskataster nach Ablauf der Schutzfrist ab Antragsstellung auf Einverleibung eingetragen.
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Garantiefristen

Die Garantiefrist für die Qualität des baulichen Teils der Immobilie beträgt 36 Monate. Weitere Garantiefristen je nach Hersteller.
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Mündliche Reservierung

Der Zukünftige Verkäufer ermöglicht eine vorläufige Reservierung für die Dauer von drei Werktagen. In dieser Zeit bietet er die Immobilie keinem Anderen an, der Interessent muss während dieser Zeit zur Beibehaltung der Reservierung einen Reservierungsvertrag schließen. Die mündliche Reservierung kann telefonisch, per E-Mail, mit dem Kontaktformular oder persönlich vorgenommen werden.

Nach Ablaufen der Frist von 3 Tagen ohne Abschluss eines Reservierungsvertrags wird die Immobilie weiteren Interessenten angeboten. Mit der mündlichen Reservierung sind keinerlei Gebühren verbunden und sie kann daher jederzeit ohne jede Sanktion storniert werden.

Der Zukünftige Verkäufer behält sich das Recht vor, die mündliche Reservierung nicht vorzunehmen (z.B. bei Missbrauch des Reservierungssystems, wie etwa wiederholte Reservierung ohne nachfolgenden Abschluss des Reservierungsvertrags, Reservierung von mehreren Wohnungen im Rahmen eines Projekts, Reservierung mit offensichtlich falschen Angaben u.ä.)

Reservierungsvertrag – Persönlicher Abschluss

Nach Vereinbarung eines persönlichen Treffens mit dem Verkäufer kommt der Kunde zu ihm in unser Verkaufszentrum. Es werden die Bedingungen des Immobilienkaufs erläutert und anschließend der Reservierungsvertrag geschlossen. Die Reservierungsgebühr von 70 000 CZK mit MwSt. kann bargeldlos durch Banküberweisung entrichtet werden, und zwar innerhalb von fünf Tagen nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags. Erst nach dem Entrichten dieser Gebühr wird der Reservierungsvertrag wirksam. Die Reservierung gilt 14 Tage, in dieser Zeit sollte der Interessent definitiv die Finanzierung in die Wege leiten.

Reservierungsvertrag – Online-Abschluss

Der Reservierungsvertrag kann auch online auf den Internetseiten www.bydleni-branik.cz geschlossen werden. Vor Abschluss des Online-Reservierungsvertrags hat der Interessent sich mit Folgendem vertraut zu machen:

Den Reservierungsvertrag schließt Interessent durch dessen Ausfüllen und durch Bestätigung seines Willens, den Reservierungsvertrag zu schließen. Anschließend wird er an das Zahlungstor weitergeleitet, wo er zur Begleichen der Reservierungsgebühr aufgefordert wird. Die Reservierung wird mit Eintreffen der Zahlung auf dem Konto des Zukünftigen Verkäufers wirksam.

Über den Abschluss des Reservierungsvertrags (und damit auch über die ordnungsgemäße Bezahlung der Reservierungsgebühr) wird der Interessent elektronisch informiert – per E-Mail wird ihm sein automatisch generierter Reservierungsvertrag und die Bestätigung über dessen Wirksamwerden zugesandt. Die Reservierung gilt 14 Tage, in dieser Zeit sollte der Interessent definitiv die Finanzierung in die Wege leiten. Reservieren Sie mit Bedacht, die Nichtbereitstellung der Finanzierung ist kein Grund für eine Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

Die detaillierte Vorgehensweise beim Onlineabschluss des Reservierungsvertrags und alle erforderlichen Informationen sind hier beschrieben: Hier.

Ein Online-Reservierungsvertrag erspart Ihnen Zeit und Geld

“Die E-Reservierung, also der Online-Abschluss des Reservierungsvertrags, ist ein neues Element des Konzepts Smartes Wohnen, das wir an unseren beiden vorhergehenden Projekten getestet haben. Die Online-Reservierung hat sich bewährt und diese Wahl bevorzugte mehr als ein Dutzend unserer Kunden. Für das Projekt Wohnungen Brâník haben wir die Funktionalität des Systems noch verbessert und seine Anwendung zum so genannten Offlineprozess erweitert. Dass also der Kunde ein standardmäßiges persönliches Gespräch oder ein Telefongespräch mit dem Verkäufer absolviert, alles sorgfältig in der Behaglichkeit seines Zuhauses oder Büros durchdenkt und den gesamten Abschlussprozess des Reservierungsvertrags online vollendet.”


ERIK BŘEZINA, PROJEKTMANAGER

Beschaffung der Finanzierung

Um Ihnen den Prozess des Wohnungskaufs zu vereinfachen, haben wir für Sie empfohlene Varianten einer Finanzierung nur mit Eigenmitteln vorbereitet. Es handelt sich selbstverständlich nur um vorgeschlagene Abläufe – jeden Kunden behandeln wir individuell und wir ermöglichen Ihnen, im Rahmen der Möglichkeiten, den Kauf nach Ihren Vorstellungen zu finanzieren. Der Listenpreis bleibt der gleiche ohne Rücksicht auf die Verwendung oder Nichtverwendung eines empfohlenen Ablaufs und ist an keine Sonderbedingungen gebunden.

Kaufvorvertrag (KVV)

Innerhalb der Reservierungsfrist und nach der Beschaffung der Finanzierung wird der Kaufvorvertrag unterzeichnet. Dieser legt fest, zu welchen Bedingungen es zum Abschluss des Kaufvertrags kommt. Die Hauptbedingung ist dabei die amtliche Bauabnahme des Projekts. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvorvertrags ist der Interessent verpflichtet, 15 % vom Kaufpreis mit MwSt. (von diesem Betrag wird die Reservierungsgebühr abgezogen) auf das von der finanzierenden Bank des Zukünftigen Verkäufers geführte Projektkonto zu bezahlen.

Kundenauswahl

Da das Projekt aufgrund eines rechtskräftigen Raumordnungsbescheids und einer Baugenehmigung ausgeführt wird, ermöglichen wir keine Änderungen auf Kundenwunsch, die in einer Anpassung der Wohnungseinheit als solche bestehen würden. Insbesondere handelt es sich um Änderungen, die die Bauausführung, die Raumaufteilung oder eine Ausstattung der Innenräume und der Nebenräume der Wohnung in einem höheren Standard betreffen.

Vor Ausführung der entsprechenden Bauphasen kann der Kunde jedoch aus angebotenen Standards auswählen (Wandfliesen, Bodenfliesen, Türen, Sanitärbereich). Interessenten kann die Möglichkeit angeboten werden, zusätzlich eine Ausstattung der Wohnungseinheit im gehobenen Standard zu bestellen (z.B. Außenjalousien, Videotelefon u.ä. im Einklang mit dem Bauzeitplan).

Bau, Bauabnahme

Voraussichtlicher Fertigstellungstermin - Herbst 2021.

Nach der amtlichen Bauabnahme werden die Interessenten zur Bezahlung des restlichen Teils des Kaufpreises auf das von der finanzierenden Bank des Zukünftigen Verkäufers geführte Projektkonto aufgefordert. Der Zukünftige Verkäufer sorgt spätestens 60 Tage nach Bezahlung dieses Teils des Kaufpreises und unter den mit der finanzierenden Bank vereinbarten Bedingungen für die Löschung des Grundpfandrechts zum zukünftigen Übertragungsgegenstand (der Löschungsantrag wird vor dem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts des Interessenten gestellt, dieser nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für eine bestimmte kurze Frist dieses Grundpfandrecht der finanzierenden Bank immer noch im Liegenschaftskataster aufscheint).

Übernahme der Wohnung und Kaufvertrag (KVV)

Voraussichtliches Datum - Herbst / Winter 2021.

Die Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt nach Erteilung des amtlichen Bauabnahmebescheids (der sog. Kollaudationszustimmung) und nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird die Wohnung übergeben (Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls) und der Interessent kann mit dem Einzug beginnen. Ab dem Augenblick der Wohnungsübergabe ist er verpflichtet, sämtliche mit der Nutzung der Immobilie verbundenen Gebühren zu zahlen (und Verträge mit den Dienstleistern und Energieversorgern zu schließen).

Eintragung im Liegenschaftskataster

Das Eigentumsrecht des Interessenten wird im Liegenschaftskataster nach Ablauf der Schutzfrist ab Antragstellung auf Einverleibung des Eigentumsrechts zugunsten des Interessenten eingetragen.

Garantiezeiten

Der Zukünftige Verkäufer gewährt dem Interessenten eine Garantie für die Qualität des baulichen Teils der Immobilie in der Dauer von sechsunddreißig (36) Monaten sowie bei ihren Einrichtungsgegenständen und ihrer Ausstattung in der vom jeweiligen Herrscher festgelegten Dauer. Die Garantiezeit läuft ab dem Tag der Einverleibung des Eigentumsrechts zur Liegenschaft in das betreffende Liegenschaftskataster, d.h. ab dem Tag, an dem der Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts beim zuständigen Katasteramt gestellt wird. Die Garantiezeit für die gemeinsam genutzten Gebäudeteile währt sechsunddreißig (36) Monate ab dem Entstehungstag der Gemeinschaft der Eigentümer, d.h. ab dem Tag der Eintragung der Eigentümergemeinschaft im öffentlichen Register. Bei Lieferungen von Erzeugnissen und Einrichtungen zur Ausstattung der Einheit oder der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wird die Garantiezeit von deren Herstellern festgelegt.

Die Vorgehensweise bei der Geltendmachung von Mängelrügen wird durch die Garantieordnung (Reklamationsordnung) geregelt.